Buch-Neuerscheinung (Manz Verlag): Digitale Wirtschaft und Industrie 4.0

Digitale Wirtschaft und Industrie 4.0

Arbeitsrechtliche Implikationen der Digitalisierung

Hauptbeschreibung

Industrie 4.0 ist die totale Vernetzung von Produktions- und Logistikprozessen durch Digitalisierung. Doch was bedeutet das genau und welche rechtlichen Fragestellungen ergeben sich daraus?
Dieses praxisorientierte Buch liefert erste Antworten. Es beleuchtet, was unter Industrie 4.0 zu verstehen ist, welche Anwendungsfälle sich daraus ergeben können und welche rechtlichen Herausforderungen zu bewältigen sind.
• Fragen u.a. des Datenschutz- sowie
• des Vertrags- und Haftungsrechts werden beleuchtet und
• Lösungsansätze aufgezeigt.
Das Praxishandbuch richtet sich insbesondere an Inhouse-Juristen und Rechtsanwälte, aber auch an all jene, die sich auf durch Industrie 4.0 verursachte Veränderungen (rechtlich) vorbereiten wollen.

Aus dem Inhalt:

• Vertragsabschluss im E-Commerce und im Internet of Things
• Neue Technologien und Datenschutz
• Die Cloud
• Kartellrecht in digitalen Märkten
• Rechtliche Aspekte der Blockchain-Technologie
• IT-Security und das Internet der Dinge
• uvm

Biografische Anmerkung zu den Verfassern

Hrsg. von Mag. Philip Raffling, Rechtsanwalt und Mag. Sofie Schock, dzt. Universitätsassistentin am Inst. f. Staats- u. Verwaltungsrecht am Juridicum in Wien.

Mit Beiträgen von

Mag. Lukas Disarò, Dr. Alexander Forster, Dr. Silke Graf, LL.M., Dr. Alexander Hiersche, LL.M.,
Dr. Patricia Kaindl, LL.M., Dr. Rainer A. Lassl, MA, Dr. Hasan Pasalic, Mag. Philip Raffling,
Mag. Sofie Schock, Mag. Mirjam Tercero und Prof. Mag. Dr. Manfred Wöhrl.

 

https://www.manz.at/list.html?tisbn=978-3-214-01336-3

Arbeitszeitmodelle im Unternehmen (Personalkosten sparen durch neue Arbeitszeithöchstgrenzen)

Personalkosten sparen durch neue Arbeitszeithöchstgrenzen!

 

Ein Seminar mit dem Vortragenden Mag. Erwin Fuchs, Arbeitsrechtsexperte

Melden Sie sich jetzt dafür an!

 

Wann: 20.09.2018; 09:00 – 17:00 Uhr

Wo: Hilton Vienna Plaza, 1010 Wien, Schottenring 11

Infos:

Mit 01.09.2018 treten wichtige Änderungen im Arbeitszeitgesetz (AZG) in Kraft. Die Anhebung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze von 10 auf 12 Stunden schafft zusätzliche Flexibilität bei der Beschäftigung von Mitarbeitern zu Spitzenzeiten. Mit flexiblen Arbeitszeitmodellen sparen Sie Personalkosten und erhöhen die Mitarbeiterzufriedenheit. Reagieren Sie mit Gleitzeit kostengünstig auf schwankenden Arbeitsanfall und gehen Sie mit Eltern- oder Altersteilzeit auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter ein.

Gestalten Sie die Arbeitszeit in Ihrem Unternehmen optimal, nutzen Sie kostengünstigste Formen der Verrechnung und beachten Sie die Auswirkungen der AZG-Novelle auf bestehende Arbeitszeitmodelle mit dem aktuellen Praxisseminar der WEKA-Akademie „Arbeitszeitmodelle im Unternehmen“

Ihre Vorteile:

  • Sie lernen die Vor- und Nachteile verschiedener Arbeitszeitmodelle kennen und reagieren richtig auf schwankende Auftragslage oder Wünsche Ihrer Mitarbeiter nach Teilzeit. Inklusive aller Neuerungen im Arbeitszeitgesetz ab 01.09.2018!
  • Sie kennen die durch die Anhebung der Arbeitszeithöchstgrenzen notwendigen Anpassungen bei bestehenden Gleitzeitvereinbarungen und All-In-Verträgen, sowie die Auswirkungen auf Überstundenzahlungen.
  • Vermeiden Sie Lohndumping und Verwaltungsstrafen durch ordentliche Arbeitszeiterfassung, richtige Überstundenabrechnung und gesetzeskonform entlohnte All-In-Vereinbarungen.

Teilnehmerkreis: 

  • Geschäftsführer und Unternehmer
  • Personalverantwortliche
  • Unternehmens- und Steuerberater
  • Betriebsräte

https://www.weka.at/verlag/Seminare/Recht5/Arbeitsrecht/Arbeitszeitmodelle-im-Unternehmen-Wien-15635404

Vermietung: Ist eine Gewerbeanmeldung notwendig?

Vermietung: Ist eine Gewerbeanmeldung notwendig?

Handtücher und Bettwäsche wechseln, Frühstücksservice und Endreinigung. Muss der Zimmervermieter ein Gewerbe anmelden? Susanna Fuchs-Weisskircher, selbständige Rechtsanwältin, weiß Bescheid.

Die Rechtsanwältin Susanna Fuchs Weiskircher von der Kanzlei Northcote beantwortet für „Die Presse“ Immobilien-Rechtsfragen.

Dieses Mal: Muss der Zimmervermieter ein Gewerbe anmelden?

Ein Student würde gerne seine Wiener Mietwohnung während seiner Abwesenheit an Touristen untervermieten. Geschirr, Bettwäsche und Badesachen werden den Gästen zur Verfügung gestellt. Der Wohnungsvermieter wurde über das Vorhaben bereits informiert und ist damit einverstanden. Damit sich die künftigen Gäste besonders wohl fühlen, soll ein Nachbar nach dem Rechten sehen. Er soll Handtücher und Bettwäsche wechseln, jeden Morgen Frühstück machen und die Wohnung wenn möglich täglich reinigen.

Die Antwort der Rechtsanwältin: Die bloße Raumvermietung auch mit Inventar (Geschirr, Bettwäsche etc.) wird im Regelfall als keine der Gewerbeordnung unterliegende Tätigkeit angesehen. Unschädlich für die reine Raumvermietung sind nach der Rechtsprechung Leistungen wie die Endreinigung der Wohnung, sowie das Zurverfügenstellen von Bettwäsche und Geschirr.

Eine gewerbsmäßige Fremdenbeherbung ist aber dann anzunehmen, wenn gleichzeitig mit dem zur Verfügung gestellten Räumen typische Dienstleistungen erbracht werden, wie das Verabreichen von Speisen und Getränken, die tägliche Reinigung der Räume, ein Wäscheservice usw..

Auch auf die Vertragsart ist abzustellen, die Kurzfristigkeit der Vermietung, das Anbieten einer Wohnung auf touristischen Plattformen und dass die Unterbringung vor allem auf touristische Zwecke ausgerichtet ist, werden für die Abgrenzung ebenfalls herangezogen. Auch der Auftritt in der Öffentlichkeit, wie  die Bezeichnung „Serviced Apartments“ kann für die gewerbliche Tätigkeit sprechen.

Das im Rahmen der Zimmervermietung in Frage kommende Gewerbe ist das Gastgewerbe in der Betriebsform von Beherbergung von Gästen. Es kann ein freies Gewerbe oder ein reglementiertes Gewerbe sein, für das ein Befähigungsnachweis zu erbringen ist.

Wie in vielen Fällen ist auch für die Abgrenzung zwischen der gewerblichen Beherbung von Gästen und der bloßen Raumvermietung auf den Einzelfall abzustellen. Um Abgrenzungsprobleme – gewerbliche Tätigkeit oder reine Raumvermietung – tunlichst zu vermeiden, sollten zusätzliche Serviceleistungen des Vermieters während des Aufenthalts der Gäste unterbleiben.

Dr. Susanna Fuchs-Weißkircher

https://diepresse.com/home/immobilien/rechtundservice/5458987/Vermietung_Ist-eine-Gewerbeanmeldung-notwendig

 

Rechtsanwaltskammer Wien – JunganwältInnentag 2018

Das Video des JunganwältInnentags 2018 ist ab sofort abrufbar.

Datum: 5. Juni 2018
Uhrzeit: 18:00 bis 22:00 Uhr
Ort: Looshaus – Michaelerplatz 3, 1010 Wien

Looshaus

https://www.youtube.com/watch?v=eweFq3APQhI&feature=youtu.be