Neue Termine: Lehrveranstaltung „Handelsvertreterrecht für Versicherungsagenten“

Vortragstätigkeit im Oktober & November 2019

Lehrveranstaltung im Rahmen des Abendkurses „Weiterbildung Versicherungsagenten“ (Weiterbildung lt. IDD | WIFI Burgenland)

  • 8.10./10.10.2019 – WIFI Oberwart
  • 14.10.2019 – WIFI Eisenstadt
  • 22.10./24.10.2019 – WIFI Eisenstadt
  • 05.11./12.11.2019 – WIFI Oberwart
  • 19.11./26.11.2019 – WIFI Eisenstadt

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Einen Job kurzfristig absagen: Drohen Konsequenzen?

Der Vertrag ist unterschrieben, der erste Arbeitstag steht bevor – und man merkt, dass die Stelle doch nichts für einen ist. Hat eine Absage Folgen?

(Der Standard | 3.10.2019)

Genau einen Monat vor Dienstantritt entschied sich Uffizien-Direktor Eike Schmidt, den Job des Generaldirektors des Kunsthistorischen Museums in Wien nicht anzutreten. Er wolle in Florenzbleiben, erklärte er. Die Absage wird wohl nicht ohne Folgen bleiben, wie DER STANDARD berichtete. Rechtsanwalt Ernst Ploil, der unter anderem für Belvedere und MAK tätig ist und Verträge mit Museumsdirektoren kennt, nennt das „einen krassen und schadenersatzpflichtigen Vertragsbruch“. Es gehe dabei nicht nur um allfällig angefallene Reisespesen, sondern um alle Aufwendungen, die mit Schmidts Bestellung verknüpft waren, und solche, die nun, etwa durch die Neuausschreibung der Stelle, anfallen.

Aber was gilt bei herkömmlichen Verträgen? Welche Konsequenzen kann es haben, wenn man einen Job knapp vor dem Arbeitsbeginn absagt?

Nachfrage beim Arbeitsrechtler
„Jeder und jede kann einen Job kurz vor Antritt absagen“, sagt Arbeitsrechtsexperte Erwin Fuchs. Der rechtliche Begriff dafür laute „Rücktritt vom Vertag“, so der Rechtsanwalt Northcote.Recht. Gibt es keine gewichtigen Gründe für den Rücktritt, etwa gesundheitliche, kann das jedoch bedeuten, dass der Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig wird. […]

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Praxistag Update Recht für Führungskräfte Managementforum WIFI/Verlag Linde

Gemeinsamer Vortrag von Dr. Teresa Bogensberger und Mag. Andrea Zinober LL.M. „Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“

3.10.2019, wko campus wien

Der Vortrag im Rahmen der Lehrveranstaltung „Praxistag Update Recht für Führungskräfte“ ging auf Bedeutung und Voraussetzungen des neuen Geheimnisschutzes ein:

➤ Warum ist Schutz so wichtig, was ist geschützt und vor
wem?

➤ Rechtmäßige Handlungen, seriöse Geschäftspraktiken,
Reverse Engineering u.a. Ausnahmen

➤Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen

  • Vertraulichkeitsvereinbarungen
  • Dienst- und Managerverträge
  • Konkurrenzklausel und Vertragsstrafen
  • Compliance-Richtlinien
  • Technische und organisatorische Maßnahmen

➤Unternehmen als Täter und Opfer

  • Definition der Risikobereiche
  • Haftung des Managements
  • Betriebsspionage und ihre Folgen
  • Schnittpunkte zu Datenschutz und Whistleblowing

➤Mittel der Rechtsdurchsetzung