Covid-19-Gesetz: Alle Fristen stehen still

Mit dem zweiten Covid-19-Gesetz kamen Regelungen zur Unterbrechung laufender Fristen.

(Von Andreas Frauenberger | Wiener Zeitung | 27.3.2020)

Vergangenes Wochenende hat der Nationalrat das zweite Covid-19-Gesetz beschlossen. Dahinter verbirgt sich ein Maßnahmenpaket, das unter anderem die Einrichtung eines Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, freie Dienstnehmer, Non-Profit-Organisationen und Kleinstunternehmen enthält. Für den juristischen Alltag besonders bedeutsam sind die Regelungen zur Unterbrechung laufender Fristen. Das zweite Covid-19-Gesetz wurde im BGBl I 16/2020 kundgemacht, das am 21. März ausgegeben wurde. Die im Folgenden dargestellten Regelungen traten daher am 22. März in Kraft.

Für gerichtliche Verfahren in Zivilsachenregelt das neu geschaffene und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 befristete „Bundesgesetz zu Begleitmaßnahmen zu Covid-19 in der Justiz“ in seinem § 1, dass alle verfahrensrechtlichen Fristen, bei denen das fristauslösende Ereignis nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetztes liegt oder die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen sind, bis zum Ablauf des 30. April unterbrochen sind. Sie beginnen am 1. Mai neu zu laufen. Im Einzelfall können die Gerichte etwas anderes festlegen, müssen aber eine angemessene Frist gewähren. § 2 des Gesetzes regelt, dass überdies Fristen für die Anrufung von Gerichten (v. a. daher Verjährungsfristen, wohl aber auch Fristen für die Anrufung des Gerichts in wohnrechtlichen Außerstreitverfahren) zwischen Inkrafttreten und 30. April gehemmt sind. Der Justizministerin wurde durch § 8 des Gesetzes eine weitreichende Verordnungsermächtigung eingeräumt. Soweit die Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von Covid-19 erforderlich sind, kann sie per Verordnung die Fristunterbrechungen verlängern oder Säumnisfolgen aussetzen. […]

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Augen auf beim Versicherungskauf: Die neue Statusklarheit

Den wenigsten ist bewusst, dass unterschiedliche Berufsgruppen hinter dem vermeintlich klaren Berufsbild des Versicherungsbetreuers stehen.

(Von Esther Sowka-Hold | Wiener Zeitung | 23.3.2020)

Ob neuer Versicherungsvertrag, die Änderung einer Polizze oder die Anzeige eines Schadens – jeder braucht ihn von Zeit zu Zeit: seinen Versicherungsbetreuer. Doch den wenigsten ist bewusst, dass unterschiedliche Berufsgruppen hinter dem vermeintlich klaren Berufsbild stehen. Es gibt den angestellten Vertriebsmitarbeiter der Versicherung auf der einen Seite und selbständige Versicherungsvermittler auf der anderen Seite. Bei der Gruppe der selbständigen Versicherungsvermittler ist zwischen Versicherungsagenten und Versicherungsmaklern zu unterscheiden. Beide vertreiben Versicherungsprodukte – damit enden die Gemeinsamkeiten aber auch schon.

Der Makler wird nämlich im Auftrag des Kunden tätig, der Versicherungsagent nicht. Lange war es für Gewerbetreibende möglich, sowohl als Versicherungsagent als auch als Versicherungsmakler agieren zu können – damit ist nun seit Ende Jänner endgültig Schluss. Durch die sogenannte Statusklarheit darf das Gewerbe der Versicherungsvermittlung nur noch entweder in der Form Versicherungsagent oder in der Form Versicherungsmakler ausgeübt werden.

Doch warum ist es wichtig, zwischen Agenten und Maklern unterscheiden zu können? […]

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Aktuelle Rechtslage für Betriebe in der Corona-Krise

Einige Betriebe haben vorsorglich mitunter weitergehende Maßnahmen ergriffen, als es aufgrund der nunmehrigen Rechtslage tatsächlich erforderlich gewesen wäre.

(Von Michael Straub | Wiener Zeitung | 19.3.2020)

An einem vermutlich denkwürdigen Sonntag, dem 15. März 2020, hat der Nationalrat einschneidende, von der österreichischen Bundesregierung bereits zwei Tage zuvor angekündigte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung zur Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Diese Maßnahmen sind am darauffolgenden Montag in Kraft getreten. Die österreichischen Betriebe hatten sich auf diese Ankündigung hin schon vorbereitet, obwohl die Rechtslage zu jenem Zeitpunkt alles andere als klar war. Einige Betriebe haben daher vorsorglich mitunter weitergehende Maßnahmen ergriffen, als es aufgrund der nunmehrigen Rechtslage tatsächlich erforderlich gewesen wäre. Der folgende Beitrag erläutert überblicksmäßig die tatsächliche Rechtslage für österreichische Unternehmen. Dies ist jedoch wohlgemerkt eine Momentaufnahme, weil die Bundesregierung bereits neue Maßnahmen in Aussicht gestellt hat und sich die Rechtslage daher neuerlich ändern kann.

Noch am späten Abend des 15. März 2020 hat der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz jene Verordnungen verlautbart, zu denen er am Vormittag desselben Tages vom österreichischen Nationalrat ermächtigt wurde. Darin wurden jene Betriebsbeschränkungen konkretisiert, die auch die Geschäftsbetriebe österreichischer Unternehmen betreffen könnten. Viele Unternehmen haben bereits nach der Ankündigung der Bundesregierung zwei Tage zuvor verständlicherweise entsprechende Maßnahmen eingeleitet und ihre Betriebe auf diese Beschränkungen eingestellt, ohne genau zu wissen, wie die Rechtslage tatsächlich sein wird. De facto wurden diese Beschränkungen erst zwei Tage später durch entsprechende Rechtsakte legalisiert. […]

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#FaceTheFuture@Next100Years: Internationaler Weltfrauentag | Fotogalerie

Wir unterstützten die Kampagne von Next100Years und wollen zeigen, wie vielfältig die österreichische JuristInnen-Landschaft ist und in den kommenden 100 Jahren sein wird.

Letztes Jahr feierten wir 100 Jahre Jus-Studium für Frauen. Dieses Jahr feiern wir #FACETHEFUTURE. Im Rahmen einer internationalen #FaceTheFuture-Kampagne wurden weltweit am 6. März 2020 Juristinnen und männliche Unterstützer der Kampagne vor die Kamera geholt. Die Kampagne geht von der englischen Projektorganisation Next100Years aus.

Next100Years hat es sich zum Ziel gesetzt, die Errungenschaften von Frauen in der Rechtsbranche sichtbar zu machen und eine gleichberechtigtere und vielfältigere Zukunft im Rechtsbereich zu schaffen.
Lassen Sie sich auf https://next100years.org.uk/facethefuture/ inspirieren.


In Österreich in Kooperation mit Niamh Leinwather (Freshfields), Sabine Schuh (RAK Wien), Sophie Martinetz (Women in Law), Eva-Elisabeth Röthler (ÖRAK) und Amelie Huber-Starlinger (Northcote.Recht)


Die Aufnahmen entstanden am 6.3.2020 von 9-13Uhr in den Räumlichkeiten der RAK Wien und von 14-17Uhr bei Freshfields.
(© Marlene Rahmann)

 

#FaceTheFuture @Next100Years: Internationaler Weltfrauentag | 6. März 2020

Letztes Jahr feierten wir 100 Jahre Jus-Studium für Frauen. Dieses Jahr feiern wir #FACETHEFUTURE.

Im Rahmen einer internationalen #FaceTheFuture-Kampagne werden weltweit am 6. März 2020 Juristinnen und männliche Unterstützer der Kampagne vor die Kamera geholt. Die Kampagne geht von der englischen Projektorganisation Next100Years aus.

Next100Years hat es sich zum Ziel gesetzt, die Errungenschaften von Frauen in der Rechtsbranche sichtbar zu machen und eine gleichberechtigtere und vielfältigere Zukunft im Rechtsbereich zu schaffen. Lassen Sie sich auf https://next100years.org.uk/facethefuture/ inspirieren.

Wir unterstützen die Kampagne von Next100Years und wollen zeigen, wie vielfältig die österreichische JuristInnen-Landschaft ist und in den kommenden 100 Jahren sein wird. Um das zu bewerkstelligen, brauchen wir Sie!

Wir laden alle Frauen, die im Rechtsbereich tätig sind (d.h. nicht nur Anwältinnen) und auch männlichen Unterstützer dieser Kampagne, herzlich ein, ein Gesicht der Next100Years zu werden. Kommen Sie am 6. März 2020 ohne Voranmeldung und ohne Registrierung einfach bei einer unserer Fotostationen vorbei und lassen Sie sich von einem professionellen Fotografen fotografieren. Es kann daher je nach Andrang zu längeren Wartezeiten kommen, welche Sie gern zum Networken verwenden können und welche wir Ihnen gerne mit einem Glas Prosecco verkürzen.

Die aufgenommen Porträts werden Ihnen nicht nur als kleines Dankeschön kostenlos zugeschickt, sondern auch von Next100Years für eine digitale Galerie und eine physische Ausstellung verwendet, um die Vielfältigkeit unseres Berufes zu zeigen. National werden die Bilder auf women-in-law.org zu sehen sein.

Wo kann ich Teil der #Next100Years werden?
Freitag, 6. März 2020

9 bis 13 Uhr
Rechtsanwaltskammer Wien
Rotenturmstraße 13, 1. Stock
1010 Wien

14 Uhr bis 16 Uhr
Freshfields Bruckhaus Deringer LLP
Seilergasse 16
1010 Wien

Wir hoffen auf Ihre Teilnahme und auf Ihre Unterstützung, damit wir zeigen können, dass unser internationaler Berufszweig in der Vielfalt geeint ist.

Dana Denis Smith
(First100Years)

in Österreich in Kooperation mit

Niamh Leinwather (Freshfields Bruckhaus Deringer) | Sabine Schuh (RAK Wien) | Sophie Martinez (Women in Law) | Eva-Elisabeth Röthler (ÖRAK) | Amelie Huber-Starlinger (Northcote.Recht)