Selbstbehalt für erkrankte Impfverweigerer rechtlich heikel

Dass die Krankenversicherung nicht mehr sämtliche Behandlungskosten von Impfverweigerern mit Covid-19 übernimmt, wäre nur bei einer Impfpflicht denkbar.

(Von Michael Straub | Wiener Zeitung | 27.4.2021)

Noch sind die Wartelisten für die Covid-19-Schutzimpfung gut gefüllt. Impfvordrängler und Priorisierungen sind zurzeit mehr Thema als Impfverweigerer. Spätestens dann aber, wenn alle, die es möchten, zumindest die erste Teilimpfung bekommen haben, wird sich der Fokus drehen. Dann werden die Impfverweigerer sichtbar – und mit ihnen wird es auch die Frage, ob all jene von diesen, die an Covid-19 erkranken und in stationäre Spitalsbehandlung müssen, die Kosten dafür selbst übernehmen sollen.

Bis Ende Juni will man mit den ersten Teilimpfungen durch sein, sagten Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Dienstag. Sich bewusst nicht impfen zu lassen, hatte zuletzt Peter Niedermoser, Präsident der oberösterreichischen Ärztekammer, gegenüber den „Regionalmedien Austria“ als ein „Foul an der Gesellschaft“ bezeichnet. Hier selbst aktiv zu werden und sich zu schützen, sehe er als eine Bürgerpflicht. Als Möglichkeit, diesem Missstand Rechnung zu tragen, schlägt Niedermoser einen Selbstbehalt für erkrankte Impfverweigerer vor. […]

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Autor in der aktuellen Ausgabe des ecolex – Fachzeitschrift für Wirtschaftsrecht

Allmacht 2.0 – Sachverständige im Zivilverfahren in ecolex – Fachzeitschrift für Wirtschaftsrecht 03| 2021 | 173-280 | S.184 f

Sachverständige sind aus der Prozessrealität nicht wegzudenken. In einer komplexer werdenden Welt fehlen nicht nur dem Gericht, sondern oftmals auch den Parteien selbst regelmäßig die erforderlichen Kenntnisse, um eine fachliche Frage selbst beurteilen zu können. Dementsprechend bleibt auch die Überprüfbarkeit der von Sachverständigen gefundenen Ergebnisse oft auf der Strecke.

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