Augen auf beim Versicherungskauf: Die neue Statusklarheit
Den wenigsten ist bewusst, dass unterschiedliche Berufsgruppen hinter dem vermeintlich klaren Berufsbild des Versicherungsbetreuers stehen.
(Von Esther Sowka-Hold | Wiener Zeitung | 23.3.2020)
Ob neuer Versicherungsvertrag, die Änderung einer Polizze oder die Anzeige eines Schadens – jeder braucht ihn von Zeit zu Zeit: seinen Versicherungsbetreuer. Doch den wenigsten ist bewusst, dass unterschiedliche Berufsgruppen hinter dem vermeintlich klaren Berufsbild stehen. Es gibt den angestellten Vertriebsmitarbeiter der Versicherung auf der einen Seite und selbständige Versicherungsvermittler auf der anderen Seite. Bei der Gruppe der selbständigen Versicherungsvermittler ist zwischen Versicherungsagenten und Versicherungsmaklern zu unterscheiden. Beide vertreiben Versicherungsprodukte – damit enden die Gemeinsamkeiten aber auch schon.
Der Makler wird nämlich im Auftrag des Kunden tätig, der Versicherungsagent nicht. Lange war es für Gewerbetreibende möglich, sowohl als Versicherungsagent als auch als Versicherungsmakler agieren zu können – damit ist nun seit Ende Jänner endgültig Schluss. Durch die sogenannte Statusklarheit darf das Gewerbe der Versicherungsvermittlung nur noch entweder in der Form Versicherungsagent oder in der Form Versicherungsmakler ausgeübt werden.
Doch warum ist es wichtig, zwischen Agenten und Maklern unterscheiden zu können? […]