DSGVO NEU 2018

DAS NEUE EUROPÄISCHE DATENSCHUTZRECHT – AUCH FÜR ÖSTERREICH

Im Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in allen Mitgliedsstaaten der EU in Kraft. Erstmals und nach langem Ringen herrscht dann EU-weit ein einheitliches Regime für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Wen betrifft die DSGVO?

Alle, die nicht nur für private Zwecke Daten erheben und verarbeiten!

Was ist zu tun?

Abhängig vom Zweck und Umfang der verarbeiteten Daten bestehen neue Pflichten zur Führung von internen Verzeichnissen über die durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutz-Folgeabschätzungen können zu erstellen sein oder sich auch die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ergeben.

Wann ist etwas zu unternehmen?

Sobald wie möglich! Die Erhebung des Status Quo im Datenschutz ist der notwendige Anfang, die anschließende Umsetzung der erforderlichen Schritte oft mit erheblichem Aufwand an Zeit und IT Maßnahmen verbunden.

Was, wenn nicht?

Die DSGVO sieht neue, umsatzabhängige Strafbestimmungen vor, die bedeutend höhere Geldstrafen enthalten als das DSG 2000 und im schlimmsten Fall bis zu 20 Mio EUR betragen können. Die Compliance mit dem Datenschutz ist daher auf jeden Fall ernst zu nehmen.

Rechtzeitig planen!

Gerne schnüre ich mit Ihnen gemeinsam ein auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmtes Paket.

 

Mit besten Grüßen

Unterschrift AZI