Rückwirkende Änderung der Aufsichtsratsvergütung?
MANZ ecolex Fachzeitschrift für Wirtschaftsrecht | Jänner 2016 | Jakob Kisser
In zwei kürzlich ergangenen E hatte die fünfte Kammer des LG München zu beurteilen, wie sich die Änderung einer in der Satzung geregelten (festen bzw variablen) Aufsichtsratsvergütung auf den Anspruch des AR-Mitglieds aus dem laufenden Geschäftsjahr auswirkt.