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Praxishandbuch Know-how und Geschäftsgeheimnisse

Von Andrea Zinober & Teresa Bogensberger | Lindeverlag 2020

Geschäftsgeheimnisse erfolgreich schützen

Know-how und Geschäftsgeheimnisse gehören zu den wertvollsten Assets eines Unternehmens und sind wesentliche Grundlagen für seinen Erfolg. Diese zu erkennen und richtig zu schützen ist essenziell, in der Praxis jedoch oft eine Herausforderung.

Dieses Praxishandbuch bietet – vor dem Hintergrund der neuen EU-Richtlinie über Geschäftsgeheimnisse – einen kompakten Überblick über die neue Rechtslage und deckt alle relevanten Bereiche ab. Behandelt werden folgende Themen:

  • Wesentliche Änderungen durch die UWG-Novelle 2018
  • Compliance, Kartellrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Rechtsdurchsetzung inkl. Schiedsgerichtsverfahren und Alternative Streitbeilegung
  • Erläuterung der neuen Voraussetzungen des Geheimnisschutzes
  • Darstellung notwendiger und zweckmäßiger Geheimhaltungsmaßnahmen
  • Erklärung der Möglichkeiten vertraglicher Absicherung
  • Risikobereiche und Haftungen
  • Darstellung der Besonderheiten und Sonderbestimmungen für Geheimnisschutz in Gerichtsverfahren

Zahlreiche Praxistipps runden dieses praktische Nachschlagwerk ab, das sich gleichermaßen an Unternehmer und Geschäftsführer sowie an die mit der Materie betrauten Mitarbeiter und an juristische Praktiker richtet.

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Amazon als Herausforderung für Kartellwächter

(Der Standard | 4.3.2019 | Esther Sowka-Hold)

Die wettbewerbsrechtliche Einordnung von Marktplattformen ist komplex

Die Ermittlungen gegen Amazon, die die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Mitte Februar bekanntgegeben hat, stellen die Kartellwächter vor besondere Herausforderungen. Sie wollen insbesondere prüfen, ob der US-Konzern auf seiner Plattform Amazon Marketplace eine marktbeherrschende Stellung gegenüber Händlern missbraucht. Die BWB folgt damit dem deutschen Bundeskartellamt und wird mit ihm eng zusammenarbeiten.

Das österreichische Kartellrecht vermutet Marktbeherrschung unter anderem bei Marktanteilen ab 30 Prozent; als marktbeherrschend gilt aber auch ein Unternehmer, dessen Abnehmer zur Vermeidung schwerer Nachteile auf die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung angewiesen sind – die „relative Marktbeherrschung“. […]

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