Wussten Sie schon…?

… dass nicht nur Phantasiebezeichnungen als Marke registriert werden können? Auch der eigene Name kann als Marke eingetragen werden. Der eigene Name ist zwar geschützt, aber eine Markenregistrierung für  bestimmte Waren und Dienstleistungen bietet noch besseren Schutz. Die Beispiele sind zahlreich, von ABARTH für Autos über CALVIN KLEIN und CHRISTIAN DIOR für Mode bis KOTANYI für Gewürze reicht die Bandbreite vieler erfolgreicher Unternehmen, die unter dem Namen des Gründers bekannt wurden. Vielleicht ist das auch für Sie ein Thema? Melden Sie sich gerne…!